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Zitierungen von § 246c BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 246c BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)
G. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
Artikel 9 AufbhG 2021 Änderung des Baugesetzbuchs
... wird nach der Angabe zu § 246b folgende Angabe eingefügt: „ § 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen ... Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden". 2. Nach § 246b wird folgender § 246c eingefügt: „§ 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche ... 2. Nach § 246b wird folgender § 246c eingefügt: „ § 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen ...

Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
B. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 214
Berichtigung BauLPDigGB
... 2. Artikel 6 Absatz 2 muss wie folgt lauten: „(2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 11 EnSiGuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... wird wie folgt geändert: 1. In die Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 246c folgende Angabe eingefügt: „§ 246d Sonderregelung für ... den künftigen Ausweisungen entspricht." 3. Nach § 246c wird folgender § 246d eingefügt: „§ 246d Sonderregelung für ...

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 1 BauLPDigG Änderung des Baugesetzbuchs (vom 07.07.2023)
... und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung". b) Die Angabe zu § 246c wird wie folgt gefasst: „§ 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für ... b) Die Angabe zu § 246c wird wie folgt gefasst: „ § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; ... Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2027" ersetzt. 19. § 246c wird wie folgt gefasst: „§ 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den ... Dezember 2027" ersetzt. 19. § 246c wird wie folgt gefasst: „ § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; ...
Artikel 6 BauLPDigG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 07.07.2023)
... Artikel 1 Nummer 16 tritt am 6. Januar 2024 in Kraft. (2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer ...