Zitate in ÄnderungsvorschriftenAufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)
G. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
Artikel 9 AufbhG 2021 Änderung des Baugesetzbuchs ... wird nach der Angabe zu § 246b folgende Angabe eingefügt: „ § 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen ... Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden". 2. Nach § 246b wird folgender § 246c eingefügt: „§ 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche ... 2. Nach § 246b wird folgender § 246c eingefügt: „ § 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen ...
Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
B. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 214
Berichtigung BauLPDigGB ... 2. Artikel 6 Absatz 2 muss wie folgt lauten: „(2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 11 EnSiGuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs ... wird wie folgt geändert: 1. In die Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 246c folgende Angabe eingefügt: „§ 246d Sonderregelung für ... den künftigen Ausweisungen entspricht." 3. Nach § 246c wird folgender § 246d eingefügt: „§ 246d Sonderregelung für ...
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 1 BauLPDigG Änderung des Baugesetzbuchs (vom 07.07.2023) ... und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung". b) Die Angabe zu § 246c wird wie folgt gefasst: „§ 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für ... b) Die Angabe zu § 246c wird wie folgt gefasst: „ § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; ... Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2027" ersetzt. 19. § 246c wird wie folgt gefasst: „§ 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den ... Dezember 2027" ersetzt. 19. § 246c wird wie folgt gefasst: „ § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; ...
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