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§ 69 - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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§ 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung



(1) Bevor eine Abwicklungsanordnung erlassen wird,

1.
stellt die Abwicklungsbehörde sicher, dass nach Maßgabe der §§ 69 bis 75 eine angemessene und vorsichtige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens durch einen unabhängigen, sachverständigen Prüfer vorgenommen wird, oder

2.
nimmt die Abwicklungsbehörde zumindest eine vorläufige Bewertung nach Maßgabe des § 74 vor.

(2) Eine Bewertung nach den §§ 69 bis 75 kann nur im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Abwicklungsmaßnahme oder der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gerichtlich überprüft werden.

 
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Zitierungen von § 69 SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 SAG Zugang zu Informationen
... 40 bis 48 übermittelt wurden oder im Zusammenhang mit der Bewertung gemäß § 69 oder dem Vermarktungsprozess gemäß § 126 bei der Aufsichts- oder ...
§ 69 SAG Bewertung; gerichtliche Überprüfung
...  1. stellt die Abwicklungsbehörde sicher, dass nach Maßgabe der §§ 69 bis 75 eine angemessene und vorsichtige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ... nach Maßgabe des § 74 vor. (2) Eine Bewertung nach den §§ 69 bis 75 kann nur im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Abwicklungsmaßnahme ...
§ 73 SAG Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
... gemäß § 146 erfolgt unabhängig von der Bewertung nach § 69. (2) Der Prüfer hat der Abwicklungsbehörde schriftlich über das ...
§ 93 SAG Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten (vom 29.12.2016)
... oder ein unabhängiger Sachverständiger im Rahmen der Bewertung gemäß § 69 auf der Basis der Derivateverträge den Nettowert der Verbindlichkeiten. (4) Den ...
§ 96 SAG Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... der Gläubigerbeteiligung legt die Abwicklungsbehörde auf Grundlage der gemäß § 69 vorgenommenen Bewertung folgende Beträge fest: 1. den Gesamtbetrag der relevanten ...
§ 111 SAG Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit (vom 28.12.2020)
... a dient der Wert der Übertragungsgegenstände auf der Grundlage der Bewertung nach § 69 der Abwicklungsbehörde als Grundlage für die Bewertung der Angebote, die im Rahmen eines ... (2) Ist der Wert der Übertragungsgegenstände auf der Grundlage der Bewertung nach § 69 positiv, schuldet der übernehmende Rechtsträger in den Fällen des § 107 Absatz ... (3) Ist der Wert der Übertragungsgegenstände auf der Grundlage der Bewertung nach § 69 negativ und ist der Übertragungsgegenstand ein Teil oder die Gesamtheit des Vermögens ... ist ebenfalls vorläufig und nach vollständiger Durchführung der Bewertung nach § 69 entweder zu bestätigen oder entsprechend anzupassen. Kommt die vorläufige ... Absatz 3 geschuldet ist, ist dies nach vollständiger Durchführung der Bewertung nach § 69 entweder zu bestätigen, oder es ist eine entsprechende Gegenleistung oder ein entsprechender ...
§ 112 SAG Drittvergleich
... für staatliche Beihilfen und 3. die Bewertung nach Maßgabe von § 69. (2) Eine Übertragung, für die eine gleichwertige Gegenleistung in ...
§ 126 SAG Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... der in einem Vermarktungsprozess erzielte positive oder negative Kaufpreis von dem nach § 69 ermittelten Wert ab, so können die Verfahrensbeteiligten oder Dritte daraus keine Rechte ...
§ 145 SAG Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung (vom 30.12.2023)
... den das Einlagensicherungssystem nach Absatz 1 haftet, erfolgt auf Grundlage einer Bewertung nach § 69 dieses Gesetzes. In Höhe dieses Betrags zahlt das Einlagensicherungssystem einen ...
§ 146 SAG Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
... worden sind. Diese Bewertung erfolgt inhaltlich getrennt von der Bewertung nach § 69 . (2) Der Prüfer wird auf Antrag der Abwicklungsbehörde vom Gericht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG)
Artikel 3 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900, 1921; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 7a RStruktFG Ausgleichsbeitrag im Rahmen des Instruments der Gläubigerbeteiligung (vom 26.06.2021)
... Eigenmitteln des Wertpapierinstituts unter Einzelaufsicht leisten, berechnet auf Grundlage der in § 69 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vorgesehenen Bewertung. (4) Der Ausgleichsbeitrag des Restrukturierungsfonds darf 5 ... des Instituts oder gruppenangehörigen Unternehmens, berechnet auf Grundlage der in § 69 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vorgesehenen Bewertung, nicht übersteigen. (5) Ist die Fünf-Prozent-Grenze ...
§ 12i RStruktFG Gegenseitige Unterstützung der Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung (vom 26.06.2021)
... Der Finanzierungsplan umfasst Folgendes: 1. eine Bewertung gemäß § 69 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes in Bezug auf die betroffenen Unternehmen der Gruppe; 2. die Fehlbeträge, die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 3 BRRDUG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... des Instituts oder gruppenangehörigen Unternehmens leisten, berechnet auf Grundlage der in § 69 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vorgesehenen Bewertung. (4) Der Ausgleichsbeitrag des Restrukturierungsfonds darf 5 ... des Instituts oder gruppenangehörigen Unternehmens, berechnet auf Grundlage der in § 69 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vorgesehenen Bewertung, nicht übersteigen. (5) Ist die Fünf-Prozent-Grenze ... (3) Der Finanzierungsplan umfasst Folgendes: 1. eine Bewertung gemäß § 69 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes in Bezug auf die betroffenen Unternehmen der Gruppe; 2. die Fehlbeträge, die ...

Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 1 CCP-RR-UG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... § 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen (1) Die gemäß § 69 vorzunehmende Bewertung dient der Abwicklungsbehörde neben den in § 71 genannten Zwecken ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... der Gläubigerbeteiligung legt die Abwicklungsbehörde auf Grundlage der gemäß § 69 vorgenommenen Bewertung folgende Beträge fest: 1. den Gesamtbetrag der relevanten ...