§ 137a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 137a SAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 3 FMSANeuOG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes ... b) Nach der Angabe zu § 137 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen". c) Die ... von Allgemeinverfügungen". c) Die Angabe zu § 137a wird wie folgt gefasst: „§ 137a (weggefallen)". ... c) Die Angabe zu § 137a wird wie folgt gefasst: „ § 137a (weggefallen) ". d) Die Angabe zu § 160 wird wie folgt ... öffentlich bekannt gegeben" gestrichen. 20. Nach § 137 wird folgender § 137a eingefügt: „§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen ... 20. Nach § 137 wird folgender § 137a eingefügt: „ § 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen Auf Allgemeinverfügungen der ... entsprechend anwendbar." 21. § 137a wird aufgehoben. 22. In § 140 Absatz 4 wird das Wort ...
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