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Zitierungen von § 59 SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023)
... zum Abbau oder zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit nach § 59 oder § 60, c) die Anwendung von Maßnahmen frühzeitigen Eingreifens ... 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59 , 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 Nummer 3b ...
§ 9 SAG Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
... §§ 12 bis 21 und 40 bis 48 und von Ergebnissen einer Bewertung nach den §§ 57 bis 60 sind dabei gesondert zu ...
§ 16 SAG Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen (vom 30.12.2023)
... mit der Abwicklungsbehörde bezüglich möglicher Maßnahmen nach § 59 Absatz 5 ab. Der Verwaltungsakt bedarf der Schriftform. (8) Wird der Sanierungsplan ...
§ 40 SAG Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen (vom 28.12.2020)
...  7. eine Beschreibung wesentlicher Abwicklungshindernisse und etwaiger nach § 59 Absatz 4 verlangter Maßnahmen zum Abbau oder zur Beseitigung von Hindernissen für die ...
§ 49b SAG Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten (vom 30.12.2023)
... und a) nach Einleitung der Maßnahmen zum Abbau der Abwicklungshindernisse nach § 59 Absatz 6 wurden innerhalb des von der Abwicklungsbehörde vorgeschriebenen Zeitplans keine ... lässt sich durch keine der Maßnahmen zum Abbau der Abwicklungshindernisse nach § 59 Absatz 6 beseitigen und die Ausübung der Befugnis nach Absatz 7 würde die negativen Auswirkungen ...
§ 55 SAG Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten (vom 28.12.2020)
... Hindernis für die Abwicklungsfähigkeit entsteht, kann sie von den Befugnissen nach § 59 oder § 60 Gebrauch machen. (12) Fehlt eine nach Absatz 1 erforderliche ...
§ 60 SAG Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen (vom 30.12.2023)
... alle geeigneten Schritte, um zu einer gemeinsamen Entscheidung über die Anwendung der nach § 59 Absatz 4 ermittelten Maßnahmen auf alle Abwicklungseinheiten und ihre Tochterunternehmen zu gelangen, ... ein Abwicklungshindernis für die Abwicklungsfähigkeit der Gruppe auf eine in § 59 Absatz 2 Satz 2 angeführte Situation eines Unternehmens der Gruppe zurückzuführen, so teilt die ... Beruhen die im Bericht aufgezeigten Abwicklungshindernisse auf Situationen im Sinne des § 59 Absatz 2 Satz 2, so schlägt das EU-Mutterunternehmen der für die Gruppenabwicklung zuständigen ... Gemeinsame Entscheidungen in Bezug auf Abwicklungshindernisse, die auf eine der in § 59 Absatz 2 Satz 2 beschriebenen Situationen zurückzuführen sind, werden innerhalb von zwei Wochen nach ... die Gruppenabwicklung zuständige Behörde allein über die auf Gruppenebene nach § 59 Absatz 4 zu treffenden Maßnahmen. Die Entscheidung muss umfassend begründet werden und ... gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 mit einer in § 59 Absatz 6 Nummer 7, 8 oder 10 genannten Angelegenheit befasst, so stellt die für die Gruppenabwicklung zuständige ... für die betreffende Abwicklungseinheit zuständige Behörde selbst über die nach § 59 Absatz 4 auf Ebene der Abwicklungsgruppe zu treffenden geeigneten Maßnahmen. Die ... gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 mit einer in § 59 Absatz 6 Nummer 7, 8 und 10 genannten Angelegenheit befasst, so stellt die für die Abwicklungseinheit zuständige ... Maßnahmen, die von den Tochterunternehmen auf Einzelunternehmensebene gemäß § 59 Absatz 4 zu treffen sind. Die Entscheidung muss umfassend begründet werden und den ... gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 mit einer in § 59 Absatz 6 Nummer 7, 8 und 10 genannten Angelegenheit befasst, so stellt die für das Tochterunternehmen zuständige ...
§ 168 SAG Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden (vom 30.12.2023)
... oder zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit im Einklang mit den §§ 59 und 60 und den vergleichbaren Befugnissen nach dem Recht der jeweiligen Drittstaaten;  ...
§ 179 SAG Rechtsschutz (vom 28.12.2020)
... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 10 BRRDUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 30 Absatz 2, § 36 Absatz 4, § 41 Absatz 4, § 42 Absatz 4, § 45 Absatz 2, § 59 Absatz 10 , § 63 Absatz 3, §§ 76, 98 Absatz 3, § 126 Absatz 5 und § 132 Absatz 2, ...

Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 1 CCP-RR-UG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... der zentralen Gegenpartei wesentliche Hindernisse entgegenstehen, kann sie neben den in § 59 Absatz 6 genannten Maßnahmen nach Maßgabe von § 59 Absatz 5 anordnen, dass die zentrale ... kann sie neben den in § 59 Absatz 6 genannten Maßnahmen nach Maßgabe von § 59 Absatz 5 anordnen, dass die zentrale Gegenpartei die zur Erreichung der Abwicklungsfähigkeit ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 3 WpIGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Wörter „vorbehaltlich des § 49 Absatz 3," eingefügt. 10. In § 59 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8a werden nach den Wörtern „genannten Anforderungen," die Wörter „unter ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... und die Wörter „vorbehaltlich des § 49 Absatz 3," gestrichen. 19. § 59 wird wie folgt geändert: a) Absatz 6 wird wie folgt geändert:  ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59 , 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 Nummer 3b ... und a) nach Einleitung der Maßnahmen zum Abbau der Abwicklungshindernisse nach § 59 Absatz 6 wurden innerhalb des von der Abwicklungsbehörde vorgeschriebenen Zeitplans keine ... lässt sich durch keine der Maßnahmen zum Abbau der Abwicklungshindernisse nach § 59 Absatz 6 beseitigen und die Ausübung der Befugnis nach Absatz 7 würde die negativen Auswirkungen ... Hindernis für die Abwicklungsfähigkeit entsteht, kann sie von den Befugnissen nach § 59 oder § 60 Gebrauch machen. (12) Fehlt eine nach Absatz 1 erforderliche ... / 4) * Qn wobei Qn = die Ordinalzahl des betreffenden Quartils." 25. § 59 wird wie folgt gefasst: „§ 59 Abbau und Beseitigung von ... betreffenden Quartils." 25. § 59 wird wie folgt gefasst: „ § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung ... alle geeigneten Schritte, um zu einer gemeinsamen Entscheidung über die Anwendung der nach § 59 Absatz 4 ermittelten Maßnahmen auf alle Abwicklungseinheiten und ihre Tochterunternehmen zu gelangen, ... Ist ein Abwicklungshindernis für die Abwicklungsfähigkeit der Gruppe auf eine in § 59 Absatz 2 Satz 2 angeführte Situation eines Unternehmens der Gruppe zurückzuführen, so teilt die ... Beruhen die im Bericht aufgezeigten Abwicklungshindernisse auf Situationen im Sinne des § 59 Absatz 2 Satz 2, so schlägt das EU-Mutterunternehmen der für die Gruppenabwicklung zuständigen ... getroffen. Gemeinsame Entscheidungen in Bezug auf Abwicklungshindernisse, die auf eine der in § 59 Absatz 2 Satz 2 beschriebenen Situationen zurückzuführen sind, werden innerhalb von zwei Wochen nach ... die Gruppenabwicklung zuständige Behörde allein über die auf Gruppenebene nach § 59 Absatz 4 zu treffenden Maßnahmen. Die Entscheidung muss umfassend begründet werden und den ... gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 mit einer in § 59 Absatz 6 Nummer 7, 8 oder 10 genannten Angelegenheit befasst, so stellt die für die Gruppenabwicklung zuständige ... für die betreffende Abwicklungseinheit zuständige Behörde selbst über die nach § 59 Absatz 4 auf Ebene der Abwicklungsgruppe zu treffenden geeigneten Maßnahmen. Die Entscheidung nach ... gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 mit einer in § 59 Absatz 6 Nummer 7, 8 und 10 genannten Angelegenheit befasst, so stellt die für die Abwicklungseinheit zuständige ... Maßnahmen, die von den Tochterunternehmen auf Einzelunternehmensebene gemäß § 59 Absatz 4 zu treffen sind. Die Entscheidung muss umfassend begründet werden und den Standpunkten und ... gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 mit einer in § 59 Absatz 6 Nummer 7, 8 und 10 genannten Angelegenheit befasst, so stellt die für das Tochterunternehmen zuständige ... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine Abwicklungsmaßnahme ...