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Zitierungen von § 153 SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 153 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023)
...  2. Abwicklungsbefugnis ist eine der in den §§ 78 bis 86, 101, 107 sowie 144 und 153 genannten Befugnisse. 3. Abwicklungsbehörden sind die von einem Mitgliedstaat ...
§ 179a SAG Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren (vom 30.12.2023)
... dem Erlass einer Maßnahme nach den §§ 66a, 77 bis 90, 101, 107, 153 oder nach § 169 ist die Abwicklungsbehörde zur Durchführung einer Anhörung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... und (EU) 2017/1132 (ABl. L 22 vom 22.1.2021, S. 1)" gestrichen. 32. Nach § 153 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Gleiches gilt, wenn eine ... Vor dem Erlass einer Maßnahme nach den §§ 66a, 77 bis 90, 101, 107, 153 oder nach § 169 ist die Abwicklungsbehörde zur Durchführung einer Anhörung ...