interne Verweise§ 169 SAG Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren ... Drittstaatsinstitut oder ein Mutterunternehmen anerkennt, sofern kein Fall gemäß § 170 vorliegt und sofern 1. das Drittstaatsinstitut oder Mutterunternehmen inländische ... belegen sind oder deutschem Recht unterliegen, unter Berücksichtigung der Regelung des § 170 über die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren. Sie ... mit dem jeweiligen Drittstaat erkennt die Abwicklungsbehörde, außer in den in § 170 genannten Fällen, Drittstaatsabwicklungsverfahren an, soweit diese Regelungen vorsehen, die ...
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