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Zitierungen von § 60a SAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60a SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 179 SAG Rechtsschutz (vom 28.12.2020)
... der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 1 AbwMechG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
...  d) Nach der Angabe zu § 60 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten". ... Geschäftsaktivitäten" ersetzt. 17. Nach § 60 wird folgender § 60a eingefügt: „§ 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden ... 17. Nach § 60 wird folgender § 60a eingefügt: „ § 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten  ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Ablauf" durch die Wörter „bis zum Ablauf" ersetzt. 21. In § 60a Absatz 2 Satz 4 wird jeweils das Wort „Wertpapierfirmen" durch das Wort ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen". d) Die Angabe zu § 60a wird wie folgt gefasst: „§ 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen ... d) Die Angabe zu § 60a wird wie folgt gefasst: „ § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von ... der für das Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörde." 27. § 60a wird wie folgt gefasst: „§ 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur ... 27. § 60a wird wie folgt gefasst: „ § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von ... der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine Abwicklungsmaßnahme kann ...
 
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