Artikel 7 - BRRD-Umsetzungsgesetz (BRRDUG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 FMStFV § 4

In § 4 Absatz 1 Satz 1 der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung vom 20. Oktober 2008 (eBAnz AT123 2008 V1), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2777) geändert worden ist, wird die Angabe „1. Oktober 2012" durch die Angabe „1. Juni 2014" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 BRRD-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BRRDUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRRDUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 7 FMSANeuOG Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
... vom 20. Oktober 2008 (eBAnz AT123 2008 V1), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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