Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2015 aufgehoben

§ 4 - Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung (GeflVerbBeschränkV)

V. v. 22.12.2014 BAnz AT 22.12.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.01.2015 BAnz AT 19.01.2015 V1
Geltung ab 23.12.2014 bis 31.03.2015; FNA: 7831-14-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 4 Inkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. April 2015 GeflVerbBeschränkV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2014.



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