Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage GeflVerbBeschränkV vom 20.01.2015

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. GeflVerbBeschränkVÄndV am 20. Januar 2015 und Änderungshistorie der GeflVerbBeschränkV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage GeflVerbBeschränkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.01.2015 geltenden Fassung
Anlage GeflVerbBeschränkV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.01.2015 BAnz AT 19.01.2015 V1
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 1 Absatz 3)


vorherige Änderung

 



Anzahl der gehaltenen Enten oder Gänse je Bestand | Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten

Spalte 1 | Spalte 2

weniger als 10 | mindestens 1, höchstens jedoch
dieselbe Anzahl wie gehaltene Enten und Gänse

10 - 100 | 10 - 50

101 - 1.000 | 20 - 60

mehr als 1.000 | 30 - 70

 

 
Anzeige