Artikel 4 - Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Artikel 2b tritt mit Wirkung vom 18. Oktober 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2014.



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