Artikel 4 - Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (LuftPersAnpEUV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2014 BeauftrV § 1, § 2, § 3a

Die Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Januar 2010 (BGBl. I S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 hinter dem Wort „Braunschweig" das Komma gestrichen.

2.
In den §§ 1 und 2 wird jeweils die Nummer 6 wie folgt gefasst:

„6.
die Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung."

3.
In § 3a werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Gleitflugzeuge (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)" durch die Wörter „nicht motorisierte, aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 Kilogramm" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 LuftPersAnpEUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersAnpEUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 572 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
... von Luftsportverbänden vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2237) geändert worden ist, werden jeweils ...


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