Artikel 7 - Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (LuftPersAnpEUV k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nummer 4 tritt zwölf Monate nach der Verkündung*) in Kraft. Die Artikel 3 und 6 treten am 9. April 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2014.



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