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Artikel 5 - Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (EGPlusG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

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