Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (3. BKVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 BKV § 6, Anlage 1

Die Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl. I S. 1273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:

„(1) Leiden Versicherte am 1. Januar 2015 an einer Krankheit nach Nummer 1319, 2113, 2114 oder 5103 der Anlage 1, ist die Krankheit auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn sie vor diesem Tag eingetreten ist."

b)
Die bisherigen Absätze 1 bis 5 werden die Absätze 2 bis 6.

c)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und in Satz 1 wird die Angabe „5" durch die Angabe „6" ersetzt.

2.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1318 wird folgende Nummer 1319 eingefügt:

„1319Larynxkarzinom durch intensive und
mehrjährige Exposition gegenüber
schwefelsäurehaltigen Aerosolen".


 
b)
Nach Nummer 2112 werden folgende Nummern 2113 und 2114 eingefügt:

„2113Druckschädigung des Nervus medianus
im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom)
durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit
Beugung und Streckung der Handgelen-
ke, durch erhöhten Kraftaufwand der
Hände oder durch Hand-Arm-Schwin-
gungen
2114Gefäßschädigung der Hand durch stoß-
artige Krafteinwirkung (Hypothenar-Ham-
mer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syn-
drom)".


 
c)
Nach Nummer 5102 wird folgende Nummer 5103 eingefügt:

„5103Plattenepithelkarzinome oder multiple
aktinische Keratosen der Haut durch
natürliche UV-Strahlung".


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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BKVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BKVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 164 SchriftVG Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
... Satz 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2397 ) geändert worden ist, wird das Wort „schriftlich" ...


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