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Artikel 2 - Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnNRAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); Geltung ab 30.12.2014, Artikel 3 ab 01.01.2015
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Artikel 2 Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2014 BMGSErnAnO I.

In Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 6. Mai 2003 (BGBl. I S. 678) werden die Angaben

 
„ - die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundessozialgerichts,

-
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,"

gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BMASErnNRAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASErnNRAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BMASErnNRAnO Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: ...