Artikel 5 - Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung (SeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 SchHaltHygV § 9, Anlage 6

Die Schweinehaltungshygieneverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2014 (BGBl. I S. 326), die durch Artikel 18 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Fußnote 1 zu § 9 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1
Umrauschquote in vom Hundert =

(Zahl der Umrauscher + Aborte vor dem 100. Trächtigkeitstag) x 100
--------------------------------------------------------------------
Zahl der Belegungen einschließlich der Umrauschbelegungen".

2.
In Anlage 6 Abschnitt I werden die Wörter „oder einem sonstigen Standort" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 134 SchriftVG Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2014 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2481 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...


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