Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG (SozGiVG k.a.Abk.)

G. v. 07.01.2015 BGBl. 2015 II S. 15; Geltung ab 15.01.2015
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 1a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2
Schlussformel
Anhang Beschluss des Rates vom ... über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1



Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG vom 31. Oktober 2013 in der Fassung vom 24. Februar 2014 zustimmen. Der Vorschlag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 1a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 1a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2015 SGB IX § 69, § 70, § 159

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 69 Absatz 1 Satz 5 wird aufgehoben.

2.
§ 70 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Text wird zu Absatz 1.

b)
Es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze aufzustellen, die für die medizinische Bewertung des Grades der Behinderung und die medizinischen Voraussetzungen für die Vergabe von Merkzeichen maßgebend sind, die nach Bundesrecht im Schwerbehindertenausweis einzutragen sind."

3.
Dem § 159 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) Soweit noch keine Verordnung nach § 70 Absatz 2 erlassen ist, gelten die Maßstäbe des § 30 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes und der auf Grund des § 30 Absatz 16 des Bundesversorgungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend."

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Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2015.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Andrea Nahles

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Anhang Beschluss des Rates vom ... über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG



(siehe BGBl. 2015 II S. 17 und 18)



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