Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

§ 2 - Erste Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015 (1. ObstGemMODV 2015 k.a.Abk.)

V. v. 12.01.2015 BAnz AT 14.01.2015 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2015 BAnz AT 02.07.2015 V1
Geltung ab 15.01.2015 bis 15.07.2015; FNA: 7847-35-6 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 2 Bestimmungszweck für die aus dem Markt genommenen Erzeugnisse



Bestimmungszweck für aus dem Markt genommene Erzeugnisse ist die kostenlose Verteilung im Sinne des Artikels 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.



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