interne Verweise§ 4 FFAV Veränderung des Ausschreibungsvolumens ... Das Ausschreibungsvolumen nach § 3 Absatz 1 erhöht sich für den jeweils nächsten Gebotstermin, wenn nicht für das ... (2) Die Bundesnetzagentur kann das Ausschreibungsvolumen nach § 3 Absatz 1 und Absatz 1 unter Berücksichtigung des Ziels nach § 1 1. um die ...
§ 12 FFAV Zuschlagsverfahren ... Summe der Gebotsmengen aller zugelassenen Gebote das Ausschreibungsvolumen nach den §§ 3 und 4 nicht überschreitet. (2) Die Bundesnetzagentur muss das folgende ... Summe der Gebotsmengen aller zugelassenen Gebote das Ausschreibungsvolumen nach den §§ 3 und 4 überschreitet: 1. Die Bundesnetzagentur muss die zugelassenen Gebote ...
§ 35 FFAV Festlegungen ... genannten Ziele und Grundsätze treffen: 1. abweichend von den §§ 3 und 4 zu einer Verringerung des Ausschreibungsvolumens oder zu einer anderen Verteilung des ...
§ 39 FFAV Rechtsschutz ... Bundesnetzagentur muss bei einem Rechtsbehelf nach Satz 1 über das in den §§ 3 und 4 festgelegte Ausschreibungsvolumen hinaus einen entsprechenden Zuschlag erteilen, soweit das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
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