Zitierungen von § 21 FFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FFAV Allgemeine Bestimmungen zu den Sicherheitsleistungen
... soweit a) der Netzbetreiber nach § 28 Absatz 4 die Angaben nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 bestätigt hat, b) nicht mehr als 5 Prozent der ...
§ 22 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen
... worden ist. (2) Die Förderberechtigung nach Absatz 1 muss die Angaben nach § 21 Absatz 2 und die Höhe des nach § 26 bestimmten anzulegenden Werts enthalten.  ... soll, die Ausstellung der Förderberechtigung einschließlich der Angaben nach § 21 Absatz 2 und der Höhe des nach § 26 bestimmten anzulegenden Werts unverzüglich nach ...
§ 23 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen bei Anlagenerweiterungen
... den Antrag nach Satz 1 und die Ausstellung der Förderberechtigung sind die §§ 21 und 22 Absatz 2 bis 5 entsprechend anzuwenden. Die Bestimmung des anzulegenden Werts ...
§ 24 FFAV Entwertung der Gebotsmengen nach der Ausstellung
... Bundesnetzagentur muss die Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots in dem im Antrag nach § 21 Absatz 2 Nummer 5 angegebenen Umfang entwerten, sobald die beantragte Förderberechtigung ...
§ 25 FFAV Registrierung der Freiflächenanlagen im Anlagenregister
... noch nicht registriert sind. Mit der Übermittlung der Angaben nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und 7 erfüllt der Bieter zugleich die Pflicht, die ...
§ 26 FFAV Bestimmung des anzulegenden Werts
... dem Zuschlagswert des bezuschlagten Gebots, dessen Gebotsmenge auf Antrag des Bieters nach § 21 Absatz 2 Nummer 5 der Freiflächenanlage zugeteilt worden ist. Sofern die ... der bezuschlagten Gebote anzuwenden, deren Zuteilung zur Freiflächenanlage nach § 21 Absatz 2 Nummer 5 erst nach Ablauf des 18. Kalendermonats beantragt worden ...
§ 28 FFAV Finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen
... Satz 1 auch auf Strom, der im Zeitraum von drei Wochen vor der Stellung des Antrags nach § 21 bis zur Ausstellung der Förderberechtigung nach § 22 oder § 23 von der ... Weitergabe angeboten wird, muss die Anforderungen nach Absatz 1 und die Angaben nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 prüfen und kann geeignete Nachweise verlangen. Soweit die ... (4) Der Netzbetreiber muss der Bundesnetzagentur die Angaben des Bieters nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 bestätigen oder Abweichungen mitteilen. Die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 15 EEAusG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 3 und 4 sowie § 21 Absatz 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung" durch die Wörter „im Rahmen ...
Artikel 16 EEAusG Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 der Freiflächenausschreibungsverordnung auf Ausstellung von ...

Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Artikel 4 FFAVuaÄndV Änderung der Anlagenregisterverordnung
... 2 eingefügt: „2. von Bietern nach § 6 Absatz 3 und 4 sowie § 21 Absatz 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung übermittelt worden sind,". ...


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