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Zitierungen von § 23 FFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 FFAV Antrag auf Ausstellung von Förderberechtigungen
... für die die Förderberechtigung ausgestellt werden soll, und bei einem Antrag nach § 23 die installierte Leistung der Anlagenerweiterung, 3. den Standort der ...
§ 27 FFAV Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen
... nach einer Erweiterung nachträglich eine weitere Förderberechtigung nach § 23 ausgestellt worden ist. (2) Die Bundesnetzagentur muss die Höhe des ...
§ 28 FFAV Finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen
... Antrags nach § 21 bis zur Ausstellung der Förderberechtigung nach § 22 oder § 23 von der Freiflächenanlage in ein Netz eingespeist oder einem Netzbetreiber mittels ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 GEEVEV Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... eingefügt. b) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „§ 23 der Freiflächenausschreibungsverordnung" die Wörter „oder von ...
 
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