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Artikel 5 - Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (FFAVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108 (Nr. 5); Geltung ab 12.02.2015, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten



Artikel 4 tritt am 1. März 2015 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Februar 2015.