Änderung Anlage 2 AGebV vom 18.02.2021

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Anlage 2 AGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.02.2021 geltenden Fassung
Anlage 2 AGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.02.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische Pauschalsätze)


(Text alte Fassung) nächste Änderung


Kostenblock | Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe/Zweckbestimmung | Festtitel gemäß
Haushaltssystematik des
Bundes

(Text neue Fassung)


Kostenblock | Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung | Festtitel gemäß
Haushaltssystematik des
Bundes

1. Personaleinzelkosten

1.1 Beamtinnen und Beamte

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1.1.1 steuerpflichtiges Brutto | A 2 |

A
3 |



1.1.1 steuerpflichtes Brutto | A 3 |

A 4 |

A 5 |

A 6 |

einfacher Dienst A 2 bis A 6 |

A 6 |

A 7 |

A 8 |

A 9 |

A 9 + Zulage |

mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage |

A 9 |

A 10 |

A 11 |

A 12 |

A 13 |

A 13 + Zulage |

vorherige Änderung nächste Änderung

gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage |



| gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage |

A 13 |

A 14 |

A 15 |

A 16 |

höherer Dienst A 13 bis A 16 |

1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1 | Verwaltungsbeamtinnen und -beamte |

einfacher Dienst 27,9 |

mittlerer Dienst 27,9 |

gehobener Dienst 29,3 |

höherer Dienst 36,9 |

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte |

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einfacher Dienst 32,6 |



 
mittlerer Dienst 32,6 |

gehobener Dienst 32,6 |

höherer Dienst 32,6 |

1.1.3 sonstige Personalnebenkosten

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| Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heil-
fürsorge
der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beam-
ten
| Z 441.1 sowie 443.3



| Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie
Heilfürsorge
der Polizeivollzugsbeamtinnen und -be-
amten
| Z 441.1 sowie 443.3

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließ-
lich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiens-
ten/-kräften | Z 443.1

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Um-
zugskostenvergütungen | 453.1

wenn bei Dienstreisen
Trennungsgeld als
Auslage abgerechnet
wird:
5% dieses Titels

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vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind 3) | 459.9



vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind
3) | 459.9

1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

1.2.1 steuerpflichtiges Brutto | E 2 |

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E 2 (übertarifliche Bezahlung) |



E 2 Ü |

E 3 |

E 4 |

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einfacher Dienst E 2 bis E 4 |



Gruppe E 2 bis E 4 |

E 5 |

E 6 |

E 7 |

E 8 |

E 9a |

vorherige Änderung nächste Änderung

mittlerer Dienst E 5 bis E 9a |



Gruppe E 5 bis E 9a |

E 9b |

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E 10 |



E 9c |

| E
10 |

E 11 |

E 12 |

vorherige Änderung nächste Änderung

gehobener Dienst E 9b bis E 12 |



Gruppe E 9b bis E 12 |

E 13 |

E 14 |

E 15 |

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E 15 (übertarifliche Bezahlung) |

höherer Dienst
E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezah-
lung)
|



E 15 Ü |

Gruppe
E 13 bis E 15 Ü |

1.2.2 Personalnebenkosten
Bezüge | E 2 |

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E 2 (übertarifliche Bezahlung) |



E 2 Ü |

E 3 |

E 4 |

vorherige Änderung nächste Änderung

einfacher Dienst E 2 bis E 4 |



Gruppe E 2 bis E 4 |

E 5 |

E 6 |

vorherige Änderung nächste Änderung

| E 7 |



E 7 |

E 8 |

E 9a |

vorherige Änderung nächste Änderung

mittlerer Dienst E 5 bis E 9a |



Gruppe E 5 bis E 9a |

E 9b |

vorherige Änderung nächste Änderung

 


E 9c |

E 10 |

E 11 |

E 12 |

vorherige Änderung nächste Änderung

gehobener Dienst E 9b bis E 12 |



Gruppe E 9b bis E 12 |

E 13 |

E 14 |

E 15 |

vorherige Änderung nächste Änderung

E 15 (übertarifliche Bezahlung) |

höherer Dienst
E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezah-
lung)
|



E 15 Ü |

Gruppe
E 13 bis E 15 Ü |

1.2.3 sonstige Personalnebenkosten

| Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließ-
lich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiens-
ten/-kräften | Z 443.1

Unfallversicherung Bund und Bahn | Z 452 02

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Um-
zugskostenvergütungen | 453.1

wenn bei Dienstreisen
Trennungsgeld als
Auslage abgerechnet
wird:
5 % dieses Titels

vorherige Änderung nächste Änderung

vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind 3) | 459.9



| vermischte Personalausgaben - soweit die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind
3) | 459.9

2. Sacheinzelkosten

2.1 sächliche Verwaltungsausgaben

| Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sons-
tige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung | 511.1

Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und der-
gleichen | 514.1

vorherige Änderung nächste Änderung

wenn Hubschrauber
als Auslage abge-
rechnet werden:
72
% dieses Titels

wenn Boote oder
Schiffe als Auslage
abgerechnet werden:
89
% dieses Titels



wenn Hubschrauber
als Auslage abge-
rechnet werden:
79
% dieses Titels

wenn Boote oder
Schiffe als Auslage
abgerechnet werden:
91
% dieses Titels

Mieten und Pachten | 518.1

Aus- und Fortbildung | 525.1

vorherige Änderung nächste Änderung

| Dienstreisen | 527.1

wenn Dienstreisen als
Auslage abgerechnet
werden:
Ansatz dieses Titels:

0 Euro



Dienstreisen | 527.1

wenn Dienstreisen als
Auslage abgerechnet
werden:
0 % dieses Titels

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fach-
beiräten und ähnlichen Ausschüssen - soweit die
Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbunden
sind (§ 3) | Z 526.2

wenn Sachverstän-
dige als Auslage ab-
gerechnet werden:
60 % dieses Titels

vorherige Änderung nächste Änderung

außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veran-
lassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten
mit der
gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 529.1



außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veran-
lassung in besonderen Fällen - soweit die Kosten mit
der
gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 529.1

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informa-
tionstechnik - soweit die Kosten mit der gebühren-
fähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532.1

vorherige Änderung nächste Änderung

behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaus-
gaben (ohne Informationstechnik) - soweit die Kosten
mit
der gebührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | 532.2

sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3) | 532.3
wenn sonstige
Dienstleistungsauf-
träge an Dritte als
Auslage abgerechnet
werden:
Ansatz dieses Titels:

0 Euro

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kosten
mit
der gebührenfähigen Leistung verbunden sind 3) | 539.9



behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaus-
gaben (ohne IT) - soweit die Kosten mit der gebüh-
renfähigen
Leistung verbunden sind (§ 3) | 532.2

sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3) | 532.3

wenn sonstige
Dienstleistungsauf-
träge an Dritte als
Auslage abgerechnet
werden:
0 % dieses Titels

vermischte Verwaltungsausgaben - soweit die Kos-
ten mit
der gebührenfähigen Leistung verbunden sind
3) | 539.9

Öffentlichkeitsarbeit - soweit die Kosten mit der ge-
bührenfähigen Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 542.1

vorherige Änderung nächste Änderung

Veröffentlichungen, Fachinformationen - soweit die
Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbunden
sind
(§ 3) | Z 543.1

Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3) | 544.1



Veröffentlichungen und Fachinformationen - soweit
die Kosten
mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind
(§ 3) | Z 543.1

| Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches - soweit
die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung verbun-
den sind (§ 3) | 544.1

Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellun-
gen - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen
Leistung verbunden sind (§ 3) | Z 545.1

nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leistung
verbunden sind (§ 3) | 547.1

2.2 Investitionen

vorherige Änderung nächste Änderung

| kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger
als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
| 711.1

| Erwerb
von Fahrzeugen | 811.1

wenn Wasserwerfer
als Auslage abge-
rechnet werden:
87
% dieses Titels



| Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 711.1

Erwerb
von Fahrzeugen | 811.1

wenn Wasserwerfer
als Auslage abge-
rechnet werden:
96
% dieses Titels

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | 132.1

vorherige Änderung nächste Änderung

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-
gegenständen
für Verwaltungszwecke (ohne IT) | 812.1



Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen
für Verwaltungszwecke (ohne IT) | 812.1

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Be-
reich Informationstechnik | 812.2

vorherige Änderung nächste Änderung

Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. Euro im Einzel-
fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen Leis-
tung
verbunden sind (§ 3) | 712.1



Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzel-
fall - soweit die Kosten mit der gebührenfähigen
Leistung
verbunden sind (§ 3) | 712.1

2.3 Büroräume

| Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und
Räume | 517.1

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem ein-
heitlichen Liegenschaftsmanagement | 518.2

vorherige Änderung nächste Änderung

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 519.1



Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anla-
gen
| 519.1

2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 | - 4 %



3. Gemeinkosten

Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten in Prozent |

3.1 relevante Organisationseinheiten, die interne Leistungen erbringen

Leitung

Stabstellen

interne Beauftragte (z. B. Datenschutzbeauftragte)

Controlling

interne Revision

Bereich Organisation/Personal/Haushalt (einschließlich Fortbildungsreferate, Gleichstellungsbeauftragte)

Liegenschaftsverwaltung

Informationstechnik

Arbeitsschutz

Justiziariat (ohne Gerichts- und Widerspruchsverfahren)

Innerer Dienst

Sprachendienst

Bibliothek

Druckerei

Beihilfestelle (nur für aktive Beamtinnen und Beamte)

Stelle für Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld

Bezügestelle

Personalvertretung

3.2 Rechts- und Fachaufsicht

vorherige Änderung nächste Änderung

 




4. Personalstruktur

4.1 Anzahl

vorherige Änderung nächste Änderung

| Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeam-
tinnen
und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen
und
-beamte) |

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |



| Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbe-
amtinnen
und -beamte sowie Polizeivollzugsbeam-
tinnen und
-beamte) | Gesamtzahl

einfacher Dienst

mittlerer Dienst

gehobener Dienst

höherer Dienst

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gesamtzahl

Gruppe E 2 bis E 4

Gruppe E 5 bis E 9a

Gruppe E 9b bis E 12

Gruppe E 13
bis E 15 Ü


4.2 Vollzeitäquivalente

vorherige Änderung

| Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbeam-
tinnen
und -beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen
und
-beamte) |

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |


| Beamtinnen und Beamte |


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |



| Beamtinnen und Beamte
(gegebenenfalls Differenzierung in Verwaltungsbe-
amtinnen
und -beamte sowie Polizeivollzugsbeam-
tinnen und
-beamte) | Gesamtzahl

einfacher Dienst


mittlerer Dienst


gehobener Dienst

höherer Dienst

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gesamtzahl

Gruppe E 2 bis E 4

Gruppe E 5 bis E 9a

Gruppe E 9b bis E 12

Gruppe E 13
bis E 15 Ü




5. Arbeitsleistung

Arbeitsstunden | | pro Monat

| Beamtinnen und Beamte |

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |



(heute geltende Fassung) 
 



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