Zitierungen von § 12 AGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage BMGBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2024)
... fachliche Bescheinigungen und Beglaubigungen, sofern diese nicht von § 12 AGebV erfasst sind 50 bis 250 11.3 Fachliche Beratung des ... mit Ausnahme der in Nummer 8.11 genannten und Beglaubigungen, sofern diese nicht von § 12 AGebV erfasst sind 135 bis 461 ... fachliche Bescheinigungen und Beglaubigungen, sofern diese nicht von § 12 AGebV erfasst sind 50 bis 250 9.3 Fachliche Beratung der ...

Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 93; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 378
Anlage TrGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 21.12.2023)
... (Gebühren- tatbestand Nummer 2) nur die Beglaubigungsgebühr nach § 12 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung an. 7,50 pro Ausdruck ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 6 CanG Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG
... fachliche Bescheinigungen und Beglaubigungen, sofern diese nicht von § 12 AGebV erfasst sind 50 bis 250 9.3 Fachliche Beratung der ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 3. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... und Polizeivollzugsbeamten in Höhe von 32,6 Prozent anzusetzen." 2. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „10,30" durch die Angabe ...

Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 1. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... dem Wort „des" das Wort „jeweiligen" eingefügt. 2. In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „9,60" durch die Angabe „9,95" ersetzt.  ...

Verordnung zur Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4919
Artikel 1 TrGebVÄndV Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
... (Gebühren- tatbestand Nummer 2) nur die Beglaubigungsgebühr nach § 12 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung an. 7,50 pro Ausdruck  ...

Verordnung zur Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 378
Artikel 1 TrGebVÄndV Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung
... (Gebühren- tatbestand Nummer 2) nur die Beglaubigungsgebühr nach § 12 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung an. 7,50 pro Ausdruck ...

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Artikel 1 AGebVuaÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „10,40" durch die Angabe ...

Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Artikel 4 HomTAMRegVEV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG
... mit Ausnahme der in Nummer 8.11 genannten und Beglaubigungen, sofern diese nicht von § 12 AGebV erfasst sind 135 bis 461  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 22.09.2016 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 2. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... (BGBl. I S. 1888) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „9,95" durch die Angabe ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV)
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3982; aufgehoben durch § 5 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 93
Anlage TrGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis
... (Gebühren- tatbestand Nr. 2) nur die Beglaubigungsgebühr nach § 12 Absatz 1 der Allgemeinen Ge- bührenverordnung an. 7,50 pro Ausdruck  ...


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