interne Verweise§ 12a EEV Verlängerter Zahlungsanspruch (vom 20.07.2021) ... Geltendmachung dieses verlängerten Zahlungsanspruchs dem Netzbetreiber nach Maßgabe des § 12d mitgeteilt hat und b) mit dieser Anlage bis zur Mitteilung an den Netzbetreiber nach ... mitgeteilt hat und b) mit dieser Anlage bis zur Mitteilung an den Netzbetreiber nach § 12d nicht an Ausschreibungen nach § 39g des Erneuerbare-Energien-Gesetzes teilgenommen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 1 EEVuaÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung ... Geltendmachung dieses verlängerten Zahlungsanspruchs dem Netzbetreiber nach Maßgabe des § 12d mitgeteilt hat und b) mit dieser Anlage bis zur Mitteilung an den Netzbetreiber nach ... mitgeteilt hat und b) mit dieser Anlage bis zur Mitteilung an den Netzbetreiber nach § 12d nicht an Ausschreibungen nach § 39g des Erneuerbare-Energien-Gesetzes teilgenommen hat. ... einer erneuten Anpassung nach Satz 1 sind die ungerundeten Werte zugrunde zu legen. § 12d Mitteilungspflichten Die Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber unter Angabe ... Geltendmachung des verlängerten Zahlungsanspruchs dem Netzbetreiber nach Maßgabe des § 12d mitgeteilt haben, dürfen nicht an Ausschreibungen nach § 39g des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11489/v274736.htm