interne Verweise§ 17 InVeKoSV Betriebsnummer (vom 17.03.2016) ... Satz 1 ist entsprechend auf jede natürliche Person im Sinne des § 15 Absatz 2 Nummer 1 anzuwenden. (2) Die Landesstelle teilt auf Antrag jedem Mitglied ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452
Artikel 1 InVeKoSVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... 2. das Jahr der letzten Ernte des Niederwalds mit Kurzumtrieb." 8. § 15 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird am Ende das ... „Satz 1 ist entsprechend auf jede natürliche Person im Sinne des § 15 Absatz 2 Nummer 1 anzuwenden." 11. § 35 wird wie folgt geändert: ...
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