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Zitierungen von § 17 InVeKoSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 InVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 InVeKoSV Anwendungsbereich
... (2) Auf die in Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bezeichnete Stützungsregelung ist nur § 17 Absatz 2 ...
§ 23 InVeKoSV Übertragung von Zahlungsansprüchen (vom 30.03.2018)
... übernehmen will, ist, soweit er noch nicht über eine Betriebsnummer im Sinne des § 17 verfügt, verpflichtet, sich vor der Übertragung als Betriebsinhaber bei der Landesstelle ...
 
Zitat in folgenden Normen

Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
V. v. 03.11.2014 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
§ 24d DirektZahlDurchfV Meldepflichten (vom 14.07.2015)
... Bewirtschafter der Fläche mit Name, Anschrift und, soweit bekannt, Betriebsnummer nach § 17 der InVeKoS-Verordnung, 4. soweit der nachfolgende Bewirtschafter nicht oder nicht mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 10.07.2015 BAnz AT 13.07.2015 V1
Artikel 1 DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... Bewirtschafter der Fläche mit Name, Anschrift und, soweit bekannt, Betriebsnummer nach § 17 der InVeKoS-Verordnung, 4. soweit der nachfolgende Bewirtschafter nicht oder nicht mit ...

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452
Artikel 1 InVeKoSVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... Angaben Namen oder Firma und Anschrift und sofern vorhanden die Betriebsnummer im Sinne des § 17 des verbundenen Unternehmens anzugeben. (1a) Betreibt der Betriebsinhaber oder ein im ... oder Stallmist, bezogen oder verwendet werden." 10. Dem § 17 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 ist entsprechend auf jede ...