Die Anlage des
InVeKoS-Daten-Gesetzes vom
2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928, 1931) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe l wird wie folgt gefasst:
- „l)
- Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder sonstigen organischen Düngemitteln,".
- b)
- In Buchstabe p wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Buchstaben q und r werden angefügt:
- „q)
- Hoftankstellen oder Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb des Betriebsinhabers,
- r)
- Teilnahme an einem in Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 bezeichneten Betriebsberatungssystem oder Zertifizierungssystem."
- 2.
- In Nummer 3 Buchstabe e und g wird jeweils das Wort „Einhaltung" durch das Wort „Erhaltung" ersetzt.
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452