Artikel 4 - Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften (InVeKoSVEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2015 InVeKoSDG Anlage

Die Anlage des InVeKoS-Daten-Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928, 1931) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe l wird wie folgt gefasst:

„l)
Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder sonstigen organischen Düngemitteln,".

b)
In Buchstabe p wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Buchstaben q und r werden angefügt:

„q)
Hoftankstellen oder Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb des Betriebsinhabers,

r)
Teilnahme an einem in Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 bezeichneten Betriebsberatungssystem oder Zertifizierungssystem."

2.
In Nummer 3 Buchstabe e und g wird jeweils das Wort „Einhaltung" durch das Wort „Erhaltung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InVeKoSVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452
Artikel 2 InVeKoSVuaÄndV Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
... Anlage des InVeKoS-Daten-Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928, 1931), das durch Artikel 4 der Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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