Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (FPersVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. März 2015 GüKGrKabotageV § 2, § 4, § 10, § 19

Die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 28. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 42), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „genannten Angaben" ein Komma und die Wörter „eine zur Vertretung ermächtigte Person" eingefügt.

2.
In § 4 Absatz 2 Satz 4, § 10 Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 sowie § 19 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FPersVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2920
Artikel 4 1. BKrFQVuaÄndV Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
... und den Kabotageverkehr vom 28. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 42), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. März 2015 (BGBl. I S. 243) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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