Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBesGuwDRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2014


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2014 BBesG Anlage IX

Anlage IX zum Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang 2 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BBesGuwDRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesGuwDRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BBesGuwDRÄndG Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2015
... Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 10 BBesGuwDRÄndG Inkrafttreten
... b Doppelbuchstabe aa tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. (4) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft. (5) Artikel 4 Nummer 1 tritt mit ...
Anhang 2 BBesGuwDRÄndG zu Artikel 3


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