In Anlage
I zum
Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel
4 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden in der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" in der Angabe
„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"
das Wort „bei" sowie die Angabe „- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -" gestrichen.
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532