Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBesGuwDRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

(4) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft.

(5) Artikel 4 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

(6) Artikel 4 Nummer 2 tritt am 1. März 2015 in Kraft.

(7) Artikel 5 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

(8) Artikel 8 tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. März 2015.



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