Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und der
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der vom 1. Januar 2015 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 30.03.2015 BGBl. I S. 366