Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Anreizregulierungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. März 2015 ARegV § 11, § 32

Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 werden nach den Wörtern „§ 10 Absatz 1 der Systemstabilitätsverordnung" die Wörter „und der Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung gemäß § 22 der Systemstabilitätsverordnung" eingefügt.

2.
In § 32 Absatz 1 Nummer 4b wird nach der Angabe „§ 10 Absatz 1" die Angabe „und § 22" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SysStabVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SysStabVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 313 10. ZustAnpV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. März 2015 (BGBl. I S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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