§ 73 - Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG k.a.Abk.)

B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
Geltung ab 14.03.2015; FNA: 1104-1-5 Bundesverfassungsgericht
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§ 73


§ 73 ändert mWv. 14. März 2015 GOBVerfG

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2529), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2002 (BGBl. I S. 1171), außer Kraft.



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