§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Sojabohne im Rahmen der Saatgutanerkennung 2015 (SojaSaatgAnerkV k.a.Abk.)

V. v. 11.03.2015 BAnz AT 16.03.2015 V1
Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7822-6-46 Sortenschutz, Saatgut

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. März 2015.



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