§ 3 - Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden (ATDZugV k.a.Abk.)

§ 3 Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz



Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt:

1.
Polizeipräsidium Mainz
Valenciaplatz 2
55118 Mainz

2.
Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10 - 12
56068 Koblenz

3.
Polizeipräsidium Trier
Salvianstraße 9
54290 Trier

4.
Polizeipräsidium Westpfalz (Kaiserslautern)
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

5.
Polizeipräsidium Rheinpfalz (Ludwigshafen)
Wittelsbachstraße 3
67061 Ludwigshafen



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