§ 5 - Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden (REDZugV k.a.Abk.)

§ 5 Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt



Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:

1.
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Sternstraße 12
39104 Magdeburg

2.
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

3.
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)



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