... 5. die Prüfungsbereiche nach § 6 Absatz 1, 6. die Befreiungen nach § 7 ; jede Befreiung ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...
... der Voraussetzungen nach Nummer 1 absolviert worden ist" gestrichen. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Befreiung von einzelnen ... ist" gestrichen. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen Für die Befreiung von ... die Prüfungsbereiche nach § 6 Absatz 1, 6. die Befreiungen nach § 7 ; jede Befreiung ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...