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§ 3 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten des Reisekostenrechts (DPMAWidVertrAnO)
§ 3 Übergangsregelung
Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben wurden.
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