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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BfJWidVertrAnO)

A. v. 05.03.2015 BGBl. I S. 318 (Nr. 11)
Geltung ab 24.03.2015; FNA: 2030-14-204 Beamte

§ 4 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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