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Zitierungen von § 4 MessEGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MessEGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MessEGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MessEGebV Gebührenerhebung (vom 01.01.2026)
... den §§ 2, 4 oder 5 der Mess- und Eichverordnung vorliegt, sind Zeitgebühren nach § 4 zu erheben für die nicht in der Anlage aufgeführte Eichung und Befundprüfung an ... sondern erfordern eine Vorprüfung, sind für diese Prüfung Zeitgebühren nach § 4 zu ...
§ 5 MessEGebV Gebühren in besonderen Fällen (vom 08.05.2019)
... zu erheben, die ein Viertel der in diesen Zeiträumen angefallenen Zeitgebühr nach § 4 Satz 2 bis 5 beträgt, und zwar auch dann, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche ...
Anlage MessEGebV (zu § 3) (vom 01.01.2026)
... oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeit- gebühr gemäß § 4 zu erheben. ... Zusatz- einrichtung oder der Schrägstellung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 2.3.4.1 oder 2.3.6.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 2.6.1. ... aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 4.2.1.2 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 5.0.6. ... aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... aufgeführten Messgerät oder Justagefaktor ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... am Gebrauchsort (Schlüsselzahl 5.6.9.5) ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. Für eine beendete Befundprüfung an einer unter der Schlüsselzahl ... 5.6.9.8 aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 8.5.1.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 9.3.1.1 auf- geführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... Messgerät oder Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 12.6.1.2 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 13.3.1 ... aufgeführten Messgeräten ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. II. Sonstige ... 8. Bei Beanstandungen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 , § 11 Ab- satz 2, § 17 Absatz 1, 2 und 5, § 18 Absatz 1 bis 3 und 6, § 29 ...
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung
V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 579
Anhang I 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 2.3.4.1 oder 2.3.6.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 5.4.2.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu er- heben. ... am Gebrauchsort (Schlüsselzahl 5.6.9.5) ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 10.4.1.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu er- heben. ... oder 12.6.1.2 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 13.1.3.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu er- heben. ...
Anhang II 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 2
... oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 2.3.4.1 oder 2.3.6.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 5.4.2.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu er- heben. ... am Gebrauchsort (Schlüsselzahl 5.6.9.5) ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 10.4.1.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu er- heben. ... oder 12.6.1.2 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 13.1.3.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu er- heben. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung
V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 579
Artikel 1 1. MessEGebVuaÄndV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... sondern erfordern eine Vorprüfung, sind für diese Prüfung Zeitgebühren nach § 4 zu erheben." 3. § 5 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
V. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 321
Artikel 1 2. MessEGebVuaÄndV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... den §§ 2, 4 oder 5 der Mess- und Eichverordnung vorliegt, sind Zeitgebühren nach § 4 zu erheben für die nicht in der Anlage aufgeführte Eichung und Befundprüfung an ... oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeit- gebühr gemäß § 4 zu erheben. ... Zusatz- einrichtung oder der Schrägstellung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 2.3.4.1 oder 2.3.6.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 2.6.1. ... aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 4.2.1.2 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 5.0.6. ... aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... Messgerät oder Justagefaktor ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... am Gebrauchsort (Schlüsselzahl 5.6.9.5) ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. Für eine beendete Befundprüfung an einer unter der Schlüsselzahl ... 5.6.9.8 aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 8.5.1.1 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... 9.3.1.1 auf- geführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... Messgerät oder Zusatzeinrichtung ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 12.6.1.2 aufgeführten Messgerät ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. ... oder 13.3.1 ... aufgeführten Messgeräten ist eine Zeitgebühr gemäß § 4 zu erheben. II. Sonstige ... 8. Bei Beanstandungen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 , § 11 Ab- satz 2, § 17 Absatz 1, 2 und 5, § 18 Absatz 1 bis 3 und 6, § ...
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