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§ 106 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 106 Aktienrisikountermodul



(1) Das Aktienrisikountermodul schließt eine symmetrische Anpassung des Faktors im Szenario für Aktienanlagen ein, der das Risiko aus Veränderungen des Aktienkursniveaus erfasst.

(2) 1Die Anpassung der gemäß § 100 Absatz 3 kalibrierten Standardkapitalanforderung für Aktienanlagen wird als Funktion der aktuellen Höhe eines geeigneten Aktienindexes und eines gewichteten Durchschnitts dieses Indexes berechnet. 2Der gewichtete Durchschnitt wird über einen angemessenen Zeitraum ermittelt, der für alle Versicherungsunternehmen gleich ist.

(3) Die Anpassung darf nicht zu einem Faktor im Szenario für Aktienanlagen führen, der mehr als 10 Prozentpunkte über oder unter dem Standardfaktor für Aktienanlagen liegt.

 
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Zitierungen von § 106 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 99 VAG Struktur der Standardformel
...  1. der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106 , 2. der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § ...
§ 111 VAG Verwendung interner Modelle (vom 30.06.2021)
... Solvabilitätskapitalanforderung gemäß der Standardformel nach den §§ 96 bis 110 ...
§ 112 VAG Interne Modelle in Form von Partialmodellen
... der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 101 bis 106 , 2. der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § ...
§ 209 VAG Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
... haben. Für diese Vorschussberechnung und für Zusatzberechnungen gelten § 106 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 sowie die §§ 107 bis 113 des Genossenschaftsgesetzes ...
§ 212 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 13.01.2019)
... 59, 5. von den Vorschriften über die finanzielle Ausstattung die §§ 74 bis 124, 125 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie die §§ 131 und 133, 6. ...
§ 234f VAG Allgemeines (vom 01.02.2019)
... 2 sowie die §§ 341 bis 352. (2) An die Stelle der §§ 89 bis 123 tritt § 234g Absatz 1 bis 3. Soweit in den auf Pensionskassen anwendbaren ...
§ 257 VAG Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften
... behandelt, für das in Bezug auf die Solvabilitätskapitalanforderung die §§ 96 bis 121 und in Bezug auf die anrechnungsfähigen Eigenmittel die §§ 89 bis 95 ...
§ 347 VAG Standardparameter
... dem Standardparameter, der bei der Berechnung des Aktienrisiko-Untermoduls gemäß § 106 zu verwenden ist. Das Gewicht des in Satz 1 Nummer 2 genannten Parameters ...
§ 354 VAG Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken
... der symmetrischen Anpassung der Kapitalanforderung für Aktienanlagen gemäß § 106 Absatz 1, des durationsbasierten Untermoduls „Aktienrisiko" und der ... symmetrischen Anpassung der Kapitalanforderungen für Aktienanlagen gemäß § 106 Absatz 1 und des durationsbasierten Untermoduls „Aktienrisiko" auf das ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 10 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
§ 1 KapAusstV Mindestkapitalanforderung
... Anpassung, wenn sie weniger als 25 Prozent oder mehr als 45 Prozent der nach den §§ 96 bis 109 oder den §§ 111 bis 121 des Versicherungsaufsichtsgesetzes berechneten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... vor Nummer 1 und in § 341o Nummer 2 werden jeweils die Wörter „§ 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 68 Absatz 2 ... 1. In § 40 Nummer 3 Buchstabe b werden die Wörter „§ 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 68 Absatz 2 ... ersetzt. 2. In § 43 Nummer 4 Satz 3 werden die Wörter „§ 106 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 68 Absatz 2 ... 5. In § 43 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 106 , § 110a oder § 110d des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter ... und die Wörter „§ 110d Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie § 106 Abs. 3, § 107 und § 110 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 1 Nummer 2 sowie die §§ 341 bis 352. (2) An die Stelle der §§ 89 bis 123 tritt § 234g Absatz 1 bis 3. Soweit in den auf Pensionskassen anwendbaren ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 14 ARUG II Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... „die §§ 104 bis 116" durch die Wörter „die §§ 104 bis 111, 112 bis 116" ersetzt. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ...