§ 112 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 112 Interne Modelle in Form von Partialmodellen


§ 112 wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) 1Interne Modelle in Form von Partialmodellen werden genehmigt für die Berechnung

1.
eines oder mehrerer Risikomodule oder Untermodule der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 101 bis 106,

2.
der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und

3.
der Anpassung gemäß § 108.

2Partialmodelle können für die gesamte Geschäftstätigkeit oder nur für einen oder mehrere Hauptgeschäftsbereiche angewendet werden.

(2) 1Die §§ 115 bis 121 sind entsprechend anzuwenden; dem begrenzten Anwendungsbereich des Modells ist Rechnung zu tragen. 2Darüber hinaus muss

1.
die sich aus dem Modell ergebende Solvabilitätskapitalanforderung dem Risikoprofil des Versicherungsunternehmens besser Rechnung tragen als die nach der Standardformel berechnete Solvabilitätskapitalanforderung und

2.
das Modell

a)
den Grundsätzen der §§ 96 bis 98 entsprechen sowie

b)
vollständig in die Standardformel für die Solvabilitätskapitalanforderung integrierbar und in seinem Aufbau mit den §§ 96 bis 98 konsistent sein.

(3) Das Versicherungsunternehmen muss in angemessenem Umfang begründen, dass der begrenzte Anwendungsbereich des Modells gerechtfertigt ist.

(4) Deckt das Partialmodell nur bestimmte Untermodule eines Risikomoduls oder einige Geschäftsbereiche eines Versicherungsunternehmens in Bezug auf ein spezielles Risikomodul oder Teile von beiden ab, kann die Aufsichtsbehörde die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Modells auf weitere Untermodule oder Geschäftsbereiche eines Risikomoduls im Wege eines Übergangsplans verlangen, bis der überwiegende Teil der Versicherungsgeschäfte in Bezug auf dieses Risikomodul abgedeckt ist.

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Zitierungen von § 112 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 111 VAG Verwendung interner Modelle (vom 30.06.2021)
... sowie Unterlagen einzureichen, aus denen hervorgeht, dass das interne Modell den Anforderungen des § 112 Absatz 2 und der §§ 115 bis 121 genügt. (5) Die Aufsichtsbehörde entscheidet ...
§ 212 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 13.01.2019)
... 59, 5. von den Vorschriften über die finanzielle Ausstattung die §§ 74 bis 124, 125 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie die §§ 131 und 133, 6. ...
§ 234f VAG Allgemeines (vom 01.02.2019)
... 2 sowie die §§ 341 bis 352. (2) An die Stelle der §§ 89 bis 123 tritt § 234g Absatz 1 bis 3. Soweit in den auf Pensionskassen anwendbaren ...
§ 257 VAG Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften
... behandelt, für das in Bezug auf die Solvabilitätskapitalanforderung die §§ 96 bis 121 und in Bezug auf die anrechnungsfähigen Eigenmittel die §§ 89 bis 95 ...
§ 355 VAG Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
... 2, 4. von internen Voll- oder Partialmodellen gemäß den §§ 111 und 112 , 5. ergänzender Eigenmittel einer zwischengeschalteten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... eines internen Voll- oder Partialmodells (§§ 111 und 112 VAG ) nach Zeitaufwand 19.6.7 Genehmigung der Änderung ... der Änderung eines internen Voll- oder Partialmodells (§ 111 Absatz 3, § 112 Absatz 1 bis 4 VAG ) nach Zeitaufwand 19.6.8 Genehmigung der Änderung ...

Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 10 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
§ 1 KapAusstV Mindestkapitalanforderung
... 25 Prozent oder mehr als 45 Prozent der nach den §§ 96 bis 109 oder den §§ 111 bis 121 des Versicherungsaufsichtsgesetzes berechneten Solvabilitätskapitalanforderung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... Artikeln 4 und 7" ersetzt. b) In Absatz 5 werden die Wörter „§ 112 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 236 Absatz 1 ... ersetzt. 2. In § 341 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „§ 112 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 236 Absatz 1 ... aa werden die Wörter „§ 5 Absatz 1, § 105 Absatz 2 oder § 112 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1, ... 4 Buchstabe a werden die Wörter „§ 5 Absatz 1, § 105 Absatz 2 oder § 112 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1, ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „§ 112 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 236 Absatz 1 ... ersetzt. 2. In § 4e Absatz 1 werden die Wörter „§ 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 236 des ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 1 Nummer 2 sowie die §§ 341 bis 352. (2) An die Stelle der §§ 89 bis 123 tritt § 234g Absatz 1 bis 3. Soweit in den auf Pensionskassen anwendbaren ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 20 TranspRLÄndRLUG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  1. In § 2 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§§ 1 und 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§§ 1 und 236 des ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 14 ARUG II Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... §§ 104 bis 116" durch die Wörter „die §§ 104 bis 111, 112 bis 116" ersetzt. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Neben ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 09.12.2015 BGBl. I S. 2331
Artikel 1 17. FinDAGKostVÄndV
... eines internen Voll- oder Partialmodells (§§ 111 und 112 VAG) 49.920 bis 177.200 6.6.7 Genehmigung der Änderung ... Änderung eines internen Voll- oder Partialmodells (§ 111 Absatz 3, § 112 Absatz 1 bis 4 VAG) 17.025 bis 87.225 6.6.8 Genehmigung der ...


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