§ 154 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 154 Risikoausgleich


§ 154 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Versicherungsunternehmen, die einen Basistarif anbieten, müssen sich zur dauerhaften Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen am Ausgleich der Versicherungsrisiken im Basistarif beteiligen und dazu ein Ausgleichssystem schaffen und erhalten, dem sie angehören. 2Das Ausgleichssystem muss einen dauerhaften und wirksamen Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen gewährleisten. 3Mehraufwendungen, die im Basistarif auf Grund von Vorerkrankungen entstehen, sind auf alle im Basistarif Versicherten gleichmäßig zu verteilen; Mehraufwendungen, die zur Gewährleistung der in § 152 Absatz 3 und 4 genannten Begrenzungen entstehen, sind auf alle beteiligten Versicherungsunternehmen so zu verteilen, dass eine gleichmäßige Belastung dieser Unternehmen bewirkt wird.

(2) Die Errichtung, die Ausgestaltung, die Änderung und die Durchführung des Ausgleichs unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt.

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Zitierungen von § 154 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 154 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 222 VAG Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge (vom 29.12.2020)
... 88 Absatz 3, die §§ 124, 138, 139, 141, 142, 143 zweiter Halbsatz, die §§ 146 bis 160 und 336 sowie die auf Grundlage des § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 780; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 9 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
§ 8 KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge
... den Zuschlag zur Umlage der Begrenzung der Beitragshöhe im Basistarif gemäß § 154 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 7. für den Basistarif zusätzlich den ...

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 203 VVG Prämien- und Bedingungsanpassung (vom 01.01.2016)
... Risikoprüfung nur zulässig, soweit sie für Zwecke des Risikoausgleichs nach § 154 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder für spätere Tarifwechsel erforderlich ist. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... „§ 12g des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 154 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 4 werden die ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 6 RiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 88 Absatz 3, die §§ 124, 138, 139, 141, 142, 143 zweiter Halbsatz, die §§ 146 bis 160 und 336 sowie die auf Grundlage des § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 ...


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