§ 339 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 339 Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung


§ 339 wird in 3 Vorschriften zitiert

1Unternehmen, die im Rahmen eines einheitlichen Vertrags Risiken decken, die den in der Anlage 1 Nummer 1 und 19 genannten Versicherungssparten zuzuordnen sind, dürfen den Unfallversicherungsteil dieser Verträge auf ein anderes Unternehmen übertragen. 2§ 13 ist entsprechend anzuwenden.

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Zitierungen von § 339 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 339 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... § 13 Absatz 1 Satz 1 sowie § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 VAG; § 339 Satz 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 1 VAG) 16.423  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 14 AbwMechG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... ersetzt. 5. In § 212 Absatz 2 Nummer 8 wird die Angabe „§§ 336 bis 352" durch die Angabe „§§ 340 bis 352" ersetzt. 6. In ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 09.12.2015 BGBl. I S. 2331
Artikel 1 17. FinDAGKostVÄndV
... 13 Absatz 1 Satz 1 sowie § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 VAG; § 339 Satz 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 1 VAG) 7.750 ...


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