Zitierungen von § 17 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 VAG Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung (vom 15.12.2023)
... Die Aufsichtsbehörde kann in den Fällen des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 innerhalb des Beurteilungszeitraums den beabsichtigten Erwerb der bedeutenden Beteiligung oder ... kann den Erwerb oder die Erhöhung der Beteiligung auch untersagen, wenn die Angaben nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder die zusätzlich nach § 17 Absatz 4 Satz 3 angeforderten Informationen ... wenn die Angaben nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder die zusätzlich nach § 17 Absatz 4 Satz 3 angeforderten Informationen unvollständig oder nicht richtig sind; die Aufsichtsbehörde ... Beteiligung oder ihre beabsichtigte Erhöhung zu untersagen, sowie in den Fällen des § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 innerhalb des Beurteilungszeitraums auch Anordnungen gegenüber dem Anzeigepflichtigen ...
§ 19 VAG Untersagung der Ausübung der Stimmrechte (vom 28.12.2022)
... 1 oder 2 vorliegen, 2. der Inhaber der bedeutenden Beteiligung seiner Pflicht nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 oder Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 3 zur vorherigen oder unverzüglichen Unterrichtung der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen ... den Erwerb oder die Erhöhung der Beteiligung innerhalb des Beurteilungszeitraums nach § 17 Absatz 4 vollzogen hat oder 5. der Inhaber eine vollziehbare Anordnung gemäß § ...
§ 22 VAG Verordnungsermächtigung
... Vorschriften über Art, Umfang, Zeitpunkt und Form der gemäß § 17 Absatz 1 und 2 einzureichenden Angaben zu erlassen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben ...
§ 293 VAG Aufsicht (vom 15.12.2023)
... und gemischte Finanzholding-Gesellschaften gelten neben dem Absatz 3 die §§ 4, 16 bis 26, 29, 30, 32, 47 Nummer 1, 2 und 5 bis 7, die §§ 303, 305, 306, 310 und 333 sowie ...
§ 305 VAG Befragung, Auskunftspflicht (vom 15.12.2023)
... bekannt geworden sind; 3. Personen und Unternehmen, die eine Beteiligungsabsicht nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 angezeigt haben oder die im Rahmen eines Erlaubnisantrags nach § 9 als Inhaber bedeutender ...
§ 306 VAG Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme (vom 27.07.2022)
... ausgegliedert hat, 3. Personen und Unternehmen, die eine Beteiligungsabsicht nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 angezeigt haben oder die im Rahmen eines Erlaubnisantrags nach § 9 als Inhaber bedeutender ...
§ 330 VAG Meldungen an die Europäische Kommission
... mit Sitz in einem Drittstaat ist; 7. auf Verlangen der Kommission die nach § 17 gemeldete Absicht des Erwerbs einer Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen, durch den das ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... (3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 , § 36 Absatz 1 Satz 1 oder § 59 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, eine Anzeige ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... Leistungen in Bezug auf den Erwerb bedeutender Beteiligungen (§§ 16 bis 22 VAG)   19.5.1 Untersagung des beabsichtigten ...

Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
Artikel 1 V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 2 InhKontrollV Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen (vom 15.12.2023)
... (2) Ist das Zielunternehmen ein Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5, sind die Anzeigen nach § 17 Absatz 1 und 2 sowie § 18 Absatz 3 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Anzeigen und ... Anzeige erst vollständig im Sinne des § 2c Absatz 1 Satz 9 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , wenn die Übersetzung bei der Bundesanstalt oder der für das betroffene Kreditinstitut ... auf weitere Informationen im Sinne des § 2c Absatz 1a Satz 3 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 4 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine Übersetzung verlangt, gelten diese Informationen erst als bei der Bundesanstalt ...
§ 4 InhKontrollV Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen (vom 28.12.2022)
... dieser Verordnung und nach § 2c Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes und § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Anzeigepflichtigen anzugebenden natürlichen Personen sind mit 1. ... dieser Verordnung und nach § 2c Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes und § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Anzeigepflichtigen anzugebenden juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und ...
§ 6 InhKontrollV Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige (vom 28.12.2022)
... Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , 2. der beabsichtigten Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie 3. des unabsichtlichen Erwerbs oder der unabsichtlichen Erhöhung einer ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist das Formular „Erwerb-Erhöhung" nach Anlage 1 zu verwenden. ... des § 2c Absatz 1 Satz 9 in Verbindung mit Absatz 1a Satz 1 des Kreditwesengesetzes und des § 17 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , wenn das Formular nach Absatz 1 Satz 1 vollständig ausgefüllt ist und alle ...
§ 7 InhKontrollV Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben (vom 28.12.2022)
... laufenden Verfahren nach § 2c Absatz 1 Satz 1 oder Satz 6 des Kreditwesengesetzes oder nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes seine Absicht, eine bedeutende Beteiligung am Zielunternehmen zu erwerben oder zu erhöhen, ... Fall eine neue Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 1 oder Satz 6 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes einzureichen. Für Anzeigen eines unabsichtlichen Erwerbs oder einer unabsichtlichen ... unabsichtlichen Erhöhung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes oder nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gelten die Sätze 1 und 3 entsprechend. (3) Ändern sich nach ... bis zum Ende des Beurteilungszeitraums nach § 2c Absatz 1a des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes Angaben in den eingereichten Unterlagen und Erklärungen, hat der Anzeigepflichtige die ...
§ 16 InhKontrollV Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten (vom 28.12.2022)
...  1. § 2c Absatz 1 Satz 1, 5, 6 oder 7 des Kreditwesengesetzes oder 2. § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2, Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingereicht hat, es sei denn, die in den Unterlagen und Erklärungen enthaltenen ... jedoch im Rahmen des § 2c Absatz 1a Satz 3 bis 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 17 Absatz 4 Satz 3 bis 9 des Versicherungsaufsichtsgesetzes anfordern. (2) Ist der Anzeigepflichtige der Bund, die Deutsche Bundesbank, ein ... früheren Anzeigen nach § 2c Absatz 1 Satz 1, 5, 6 oder 7 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2, Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bekannt sind oder soweit frühere Angaben nicht mehr zutreffen. (11) Den Anzeigen ...
§ 17 InhKontrollV Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung (vom 28.12.2022)
... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , 2. der beabsichtigten Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 ... Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie 3. der unabsichtlichen Aufgabe oder der unabsichtlichen Verringerung einer ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist das Formular „Aufgabe-Verringerung" nach Anlage 7 zu verwenden. ...
§ 18 InhKontrollV Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung (vom 28.12.2022)
... Der Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 5 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind für jede neu bestellte Person nach § 8 Nummer 3 die Unterlagen und Erklärungen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
Artikel 1 3. InhKontrollVÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung
... Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , 2. der beabsichtigten Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie 3. des unabsichtlichen Erwerbs oder der unabsichtlichen Erhöhung einer ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist das Formular „Erwerb-Erhöhung" nach Anlage 1 zu verwenden. ... Absatz 1 Satz 1 oder Satz 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes " und die Wörter „des Satzes 2" durch die Wörter „des Satzes ... unabsichtlichen Erhöhung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes oder nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gelten die Sätze 1 und 3 entsprechend." c) Absatz 3 wird wie folgt ... 1. § 2c Absatz 1 Satz 1, 5, 6 oder 7 des Kreditwesengesetzes oder 2. § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2, Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingereicht hat, es sei denn, die in den Unterlagen und Erklärungen enthaltenen ... früheren Anzeigen nach § 2c Absatz 1 Satz 1, 5, 6 oder 7 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2, Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bekannt sind oder soweit frühere Angaben nicht mehr zutreffen." d) Der ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , 2. der beabsichtigten Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 ... Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie 3. der unabsichtlichen Aufgabe oder der unabsichtlichen Verringerung einer ... einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist das Formular „Aufgabe-Verringerung" nach Anlage 7 zu verwenden. Auf ... (1) Der Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 5 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind für jede neu bestellte Person nach § 8 Nummer 3 die Unterlagen und Erklärungen ...

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... Straßenbahnen VVaG vom 14. Januar 2006 (BGBl. I S. 166) werden die Wörter „§ 17 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§ 173 Absatz 1 ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 6 RiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 529) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... vor Nummer 1 nach dem Wort „kann" die Wörter „in den Fällen des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" eingefügt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 17 ... 1 Nummer 1 oder 2" eingefügt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2" ... werden die Wörter „§ 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ... Beteiligung oder ihre beabsichtigte Erhöhung zu untersagen, sowie in den Fällen des § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 innerhalb des Beurteilungszeitraums auch Anordnungen gegenüber dem Anzeigepflichtigen ... 1 oder 2 vorliegen, 2. der Inhaber der bedeutenden Beteiligung seiner Pflicht nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 oder Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 3 zur vorherigen oder unverzüglichen Unterrichtung der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen ... den Erwerb oder die Erhöhung der Beteiligung innerhalb des Beurteilungszeitraums nach § 17 Absatz 4 vollzogen hat oder 5. der Inhaber eine vollziehbare Anordnung gemäß § ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 09.12.2015 BGBl. I S. 2331
Artikel 1 17. FinDAGKostVÄndV
... Leistungen in Bezug auf den Erwerb bedeutender Beteiligungen (§§ 16 bis 22 VAG)   6.5.1 Untersagung des beabsichtigten Erwerbs ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 21 ZuFinG Änderung der Inhaberkontrollverordnung
... Anzeige erst vollständig im Sinne des § 2c Absatz 1 Satz 9 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , wenn die Übersetzung bei der Bundesanstalt oder der für das betroffene Kreditinstitut ... auf weitere Informationen im Sinne des § 2c Absatz 1a Satz 3 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 4 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine Übersetzung verlangt, gelten diese Informationen erst als bei der Bundesanstalt ...
Artikel 31 ZuFinG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 310a Elektronische Übermittlung; Verordnungsermächtigung". 2. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 in dem einleitenden Satzteil vor ...


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