Zitierungen von § 29 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 VAG Befreiung von Berichtspflichten
... zur Übermittlung von Informationen für die Zwecke der Beaufsichtigung und die in § 29 Absatz 4 genannten schriftlich festgelegten Leitlinien, 8. die Angemessenheit des ...
§ 212 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 13.01.2019)
... 23 Absatz 1a bis 1c, § 26 Absatz 3, 4 und 6 bis 8, die §§ 27, 28 Absatz 1 und § 29 Absatz 2 bis 4 sowie die §§ 30 und 31, 2. von den Vorschriften über die ... ausgesetzt ist, regelmäßig angemessen zu dokumentieren sind, 9. § 29 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass keine Compliance-Funktion vorzuhalten ist, 10. § 47 ...
§ 222 VAG Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge (vom 29.12.2020)
... ausgesetzt ist, regelmäßig angemessen zu dokumentieren sind. § 29 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass keine Compliance-Funktion vorzuhalten ist. § 140 ...
§ 224 VAG Beleihung Privater (vom 29.12.2020)
... angemessen zu dokumentieren sind; 5. § 28 Absatz 2; 6. § 29 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass keine Compliance-Funktion vorzuhalten ist; 7. § 30; ...
§ 234a VAG Ergänzende allgemeine Vorschriften (vom 13.01.2019)
... § 28 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (7) Für das interne Kontrollsystem gilt § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 bis 4  ...
§ 277 VAG Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe
... Solvabilitäts- und Finanzbericht auf Gruppenebene zu veröffentlichen. § 29 Absatz 3 und die §§ 40 bis 42 sind entsprechend anzuwenden. (2) Mit ...
§ 293 VAG Aufsicht (vom 15.12.2023)
... gemischte Finanzholding-Gesellschaften gelten neben dem Absatz 3 die §§ 4, 16 bis 26, 29 , 30, 32, 47 Nummer 1, 2 und 5 bis 7, die §§ 303, 305, 306, 310 und 333 sowie die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
§ 25 FKAG Besondere organisatorische Pflichten (vom 01.01.2016)
... des Artikels 9 der Richtlinie 2002/87/EG verfügen. §§ 23, 26, 27, 29 und 30 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und § 25a Absatz 1 und 2 *) des Kreditwesengesetzes ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „§§ 23, 26, 27, 29 und 30 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" und die Wörter „§ 7a Absatz 1 Satz ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 1 EbAVUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... anzupassen." 6. § 24 Absatz 1 Satz 5 wird aufgehoben. 7. § 29 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Versicherungsunternehmen müssen über ein ... § 28 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (7) Für das interne Kontrollsystem gilt § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 bis 4 nicht. § 234b Besondere Vorschriften zu Schlüsselfunktionen (1) ...

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 6 RiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... oder möglicherweise ausgesetzt ist, regelmäßig angemessen zu dokumentieren sind. § 29 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass keine Compliance-Funktion vorzuhalten ist. § 140 Absatz 2 ... angemessen zu dokumentieren sind; 5. § 28 Absatz 2; 6. § 29 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass keine Compliance-Funktion vorzuhalten ist; 7. § ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed